Arbeitnehmer
abhängig Beschäftigter
als
Arbeitnehmer bezeichnet man Beschäftigte, die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfen sind. Zur Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs im Vergleich zu Freien Mitarbeitern hat die Rechtsprechung zahlreiche Kriterien entwickelt. Hierzu gehören u.a.
kein anderer Auftraggeber, Eingliederung in die betrieblichen Struktur, Weisungsgebundenheit, vorgegebene Arbeitsabläufe, monatliches "Gehalt"
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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