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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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als Arbeitnehmer bezeichnet man Beschäftigte, die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfen sind. Zur Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs im Vergleich zu Freien Mitarbeitern hat die Rechtsprechung zahlreiche Kriterien entwickelt. Hierzu gehören u.a. kein anderer Auftraggeber, Eingliederung in die betrieblichen Struktur, Weisungsgebundenheit, vorgegebene Arbeitsabläufe, monatliches "Gehalt"
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