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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Bei der unternehmensinternen Einführung von Verhaltenskodexen ist das nationale Arbeitsrecht einzuhalten. Problematisch werden solche Regeln in der Praxis häufig, wenn nicht nur das Verhalten der Beschäftigten im Kontext zum Arbeitsverhältnis geregelt und gegebenenfalls sanktioniert wird, sondern die Vorgaben das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers tangieren.
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