Job-Sharing
Arbeitsplatzteilung als Gruppenarbeit
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere
Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.
Job-Sharing ist eine Form der Gruppenarbeit. Regelungen hierzu finden sich in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Teilen sich mehrere
Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz ist die Kündigung eines Beschäftigten wegen des Ausscheidens eines anderen
Arbeitnehmers unwirksam.
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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