Durch das Konjunkturpaket II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland) hat die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, Qualifizierungsmaßnahmen die von Arbeitnehmern in mindestens der Hälfte der ausgefallenen Arbeitszeit bei Kurzarbeit durchführen, in einer Höhe von 25-80 % der übernahmefähigen Kosten zu fördern.
Anträge auf die Förderung von Weiterbildung in der Kurzarbeit können neben den Arbeitgebern auch die einzelnen Arbeitnehmer bei der Bundesagentur stellen.
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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