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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. Job-Sharing ist eine Form der Gruppenarbeit. Regelungen hierzu finden sich in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Teilen sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz ist die Kündigung eines Beschäftigten wegen des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers unwirksam.
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